Zur Bekämpfung eines Rattenbefalls werden spezielle Rattenköder ausgelegt, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig.
War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Rattenbefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.
Schlagfallen werden in der Regel wenn nur bei Einzeltieren eingesetzt. Da Ratten sehr schlaue Lebewesen sind, meiden sie die Fallen nach dem ersten Opfer, wodurch sie anschließend wirkungslos sind.
Die Kosten für eine Rattenbekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).
Für die Schädlingsbekämpfung in Karlsruhe können keine pauschalen Kosten für einen Kammerjäger genannt werden, da sie von der Art und Intensität des Schädlingsbefalls sowie weiteren individuellen Faktoren abhängig sind. Die Kosten für die Entfernung eines leicht zugänglichen Wespennestes liegen zum Beispiel zwischen 150 und 200 €. Benötigen Sie eine Schädlingsbekämpfung für andere Schädlinge wie Ratten, Bettwanzen oder Kakerlaken, brauchen wir allerdings weitere Details von Ihnen, um Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen zu können.
Ja, unsere zertifizierten Kammerjäger sind in Karlsruhe und weiteren Stadtteilen im Umland tätig. Unser bundesweites Netzwerk an Kammerjägern sorgt dafür, dass wir Ihnen so schnell wie möglich bei der Schädlingsbekämpfung behilflich sein können.
Unsere Kammerjäger aus Karlsruhe versuchen Sie so schnell wie möglich zu kontaktieren, nachdem wir Ihr Anliegen aufgenommen haben. In der Regel erhalten Sie noch am gleichen Tag einen Anruf, um einen Termin für die Schädlingsbekämpfung zu vereinbaren.
Der Vermieter ist bei einem einmaligen und akuten Schädlingsbefall in der Regel dazu verpflichtet, die Kosten für einen Kammerjäger zu übernehmen. Als Mieter müssen Sie das Problem allerdings so schnell wie möglich melden und dürfen den Befall nicht selbst begünstigt haben. Eine Ausnahme gilt bei der Schädlingsvorbeugung: Hier können die Kosten für bestimmte Maßnahmen laut § 27 der II. Berechnungsverordnung vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Ob eine selbst durchgeführte Schädlingsbekämpfung hilfreich und effizient ist, ist fraglich. Wir empfehlen Ihnen, einen professionellen Kammerjäger zu beauftragen. Oftmals sind Hausmittel nicht ausreichend, um den Schädlingsbefall gänzlich zu entfernen. Das hat zur Folge, dass sich das Ungeziefer weiter ausbreitet und eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen kann. Andere Schädlinge fallen unter das Artenschutzgesetz und dürfen daher nicht bekämpft werden. Andernfalls ist mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € zu rechnen. Da es also einige Faktoren gibt, die beachtet werden müssen, empfehlen wir immer, einen ausgebildeten Kammerjäger zu beauftragen, der sich mit der Sachlage auskennt und diese besser einschätzen kann.
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