Zur Bekämpfung eines Rattenbefalls werden spezielle Rattenköder ausgelegt, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig.
War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Rattenbefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.
Schlagfallen werden in der Regel wenn nur bei Einzeltieren eingesetzt. Da Ratten sehr schlaue Lebewesen sind, meiden sie die Fallen nach dem ersten Opfer, wodurch sie anschließend wirkungslos sind.
Die Kosten für eine Rattenbekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).
Ein Kammerjäger für die Entfernung eines leicht zugänglichen Wespennestes kostet in Mannheim zwischen 150 und 200 €. Handelt es sich um eine andere Schädlingsbekämpfung, lassen sich die Kosten für einen Kammerjäger in Mannheim nicht so einfach pauschalisieren. Hier kommt es auf die Art und das Ausmaß des Schädlingsbefalls, sowie weitere Faktoren an. Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen anschließend ein unverbindliches Angebot.
Ja, unsere Kammerjäger sind sowohl im Zentrum von Mannheim als auch allen weiteren Stadtteilen für Sie im Einsatz und in kürzester Zeit bei Ihnen vor Ort, wenn Sie unsere Hilfe benötigen.
Nachdem Sie Kontakt mit uns aufgenommen haben, werden sich unsere Mannheimer Kammerjäger meistens noch am selben Tag bei Ihnen melden, um einen Termin für die Schädlingsbekämpfung zu vereinbaren. Ihr Anliegen kann je nach Auslastung auch noch am selben Tag erledigt werden.
Bei einer einmaligen und akuten Schädlingsbekämpfung ist der Vermieter zur Kostenübernahme verpflichtet. Dafür muss allerdings vorausgesetzt sein, dass der Mieter den Schädlingsbefall nicht begünstigt und zeitnah gemeldet hat.
Anders ist es bei vorbeugenden Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung. Hier können die Kosten für das Vorhaben über die Betriebskosten von Vermieter auf den Mieter umgelegt werden.
Es gibt diverse Hausmittel, die gegen verschiedene Schädlinge helfen und diese vernichten sollen. Je nach Art und Intensität des Befalls raten wir allerdings von dem Versuch ab, da die Hausmittel möglicherweise das Ungeziefer nicht komplett eliminieren. So können sich die Tierchen weiterhin vermehren und ein Risiko für Mensch und Tier darstellen. Einige Schädlinge fallen auch unter das Artenschutzgesetz. Eine eigenständige Schädlingsbekämpfung kann dabei mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 € geahndet werden. Sollten Sie einen Schädlingsbefall bemerken, lassen Sie sich in jedem Fall von einem unserer professionellen Kammerjäger in Mannheim beraten.
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