Bei der Entfernung von Wespennestern gibt es zwei Möglichkeiten: bekämpfen oder umsiedeln. Beides darf nur von einem Profi vorgenommen werden, da Wespen unter Naturschutz stehen. Eigenhändiges Vorgehen wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ geahndet.
Die Kosten für die Entfernung eines Wespennests liegen in der Regel bei etwa 150 bis 200 € (inklusive Anfahrt), solange das Nest leicht zugänglich ist. Hängt das Nest besonders hoch oder ist durch andere Umstände nur schwer zugänglich, ist der Preis ggf. höher.
Die Kosten einer Schädlingsbekämpfung in Stuttgart hängen von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel liegen die Kosten bei 150 € bis 200 €, wenn es sich um eine „einfache“ Schädlingsbekämpfung, wie beispielsweise die Entfernung eines leicht zugänglichen Wespennestes, handelt. Um allerdings konkrete Kosten für einen Kammerjäger zu definieren, müssen Schädlingsart und das Ausmaß des Befalls vorerst bestimmt werden. Anschließend können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen.
Ja, durch unser bundesweites Netzwerk ist unser nächster Kammerjäger nicht weit von Ihnen entfernt. Unsere staatlich geprüften Schädlingsbekämpfer sind sowohl in Stuttgart als auch im Umland tätig – wir vermitteln Aufträge in Vaihingen, Weilimdorf und allen weiteren Stadtteilen.
In der Regel melden sich unsere professionellen Schädlingsbekämpfer noch am gleichen Tag bei Ihnen, um gemeinsam einen Termin zu vereinbaren. Dies kann je nach Verfügbarkeit, Auslastung und Schädlingsart manchmal sogar am selben Tag passieren – in der Regel aber immer zeitnah.
Die Kosten einer Schädlingsbekämpfung muss grundsätzlich der Vermieter übernehmen, wenn es sich um eine einmalige und akute Schädlingsbekämpfung handelt, wenn der betroffene Mieter den Schädlingsbefall nicht selbst begünstigt und unverzüglich gemeldet hat. Eine Ausnahme gilt bei der Schädlingsvorbeugung: Hier können die Kosten für bestimmte Maßnahmen laut § 27 der II. Berechnungsverordnung vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Grundsätzlich bleibt eine selbstständige Bekämpfung ohne Kammerjäger bei den meisten Schädlingen oft erfolglos. Es kommt allerdings immer auf die Schädlingsart und das Ausmaß des Befalls an. Bei Ungeziefer, wie Ameisen oder Motten können Sie zunächst ohne große Risiken einen Selbstversuch starten. Andere Schädlinge, wie Wespen, stehen jedoch unter Artenschutz und dürfen daher nicht selbst bekämpft werden. Versuchen Sie dennoch diese Schädlinge selbst zu bekämpfen, kann Ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 € drohen. Zusätzlich geht von manchem Ungeziefer eine gesundheitliche Gefahr für Mensch und Tier aus. Sollten Sie daher einen Schädlingsbefall bei sich bemerken, helfen Ihnen unsere professionellen Schädlingsbekämpfer gerne.
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