Zur Bekämpfung eines Rattenbefalls werden spezielle Rattenköder ausgelegt, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig.
War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Rattenbefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.
Schlagfallen werden in der Regel wenn nur bei Einzeltieren eingesetzt. Da Ratten sehr schlaue Lebewesen sind, meiden sie die Fallen nach dem ersten Opfer, wodurch sie anschließend wirkungslos sind.
Die Kosten für eine Rattenbekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).
Ein pauschaler Preis für einen Kammerjäger in Augsburg ist so nicht möglich, da die Kosten von dem Ausmaß des Schädlingsbefalls und dem Schädlingstyp abhängen. Handelt es sich um eine „einfache“ Schädlingsbekämpfung, wie die Entfernung eines Wespennestes, so liegen die Kosten eines Kammerjägers im Normalfall zwischen 150 € und 200 €. Bei Schädlingsbekämpfungen von anderen Arten benötigen wir weitere Informationen, um den Preis festlegen zu können. Kontaktieren Sie uns gern und lassen Sie sich kostenlos beraten.
Ja, wir bieten unsere Schädlingsbekämpfung sowohl in Augsburg als auch in umliegenden Orten an. Unser großes Netzwerk bietet uns die Möglichkeit den nächstgelegenen Kammerjäger zu informieren, sodass dieser in kürzester Zeit bei Ihnen ist.
In der Regel meldet sich der nächste Kammerjäger noch am gleichen Tag und vereinbart zeitnah einen Termin für eine professionelle Schädlingsbekämpfung mit Ihnen.
Handelt es sich um eine einmalige und akute Schädlingsbekämpfung, muss in der Regel der Vermieter die Kosten für einen Kammerjäger übernehmen. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Schädlingsbefall möglichst zeitnah melden und ihn nicht selbst begünstigt haben. Anders ist es bei Maßnahmen zur Schädlingsvorbeugung. Die anfallenden Kosten dafür können über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Die Frage ist oftmals sehr umstritten – welche Art und welches Ausmaß an Schädlingen kann selbst gebändigt werden und ab wann ist ein professioneller Kammerjäger nötig? Als Fachleute empfehlen wir Ihnen, sich bei jeder Art von Schädlingsbefall beraten zu lassen und gegebenenfalls einen Kammerjäger zu beauftragen. Hausmittel sind in den meisten Fällen nicht ausreichend, um das Ungeziefer gänzlich zu entfernen und die Gefahr ist hoch, dass sich die Tiere weiter vermehren. Diese können Krankheiten übertragen oder Allergien hervorrufen und stellen somit ein Risiko dar. Manche Schädlinge fallen zudem unter das Artenschutzgesetz, weshalb ihre Vernichtung strafbar ist. Aufgrund dieser Faktoren empfehlen wir Ihnen daher, einen Kammerjäger zu beauftragen, der die fachliche Expertise mitbringt.
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