Zur Bekämpfung eines Rattenbefalls werden spezielle Rattenköder ausgelegt, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig.
War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Rattenbefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.
Schlagfallen werden in der Regel wenn nur bei Einzeltieren eingesetzt. Da Ratten sehr schlaue Lebewesen sind, meiden sie die Fallen nach dem ersten Opfer, wodurch sie anschließend wirkungslos sind.
Die Kosten für eine Rattenbekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).
Die Kosten für einen Kammerjäger unterscheiden sich je nach Schädlingsart und Ausmaß des Befalls. Bei manchen Fällen, wie beispielsweise einer Wespennestentfernung können wir Ihnen vorab einen garantierten Festpreis von 169 € nennen, während wir bei anderen Schädlingen wie beispielsweise Ratten oder Bettwanzen mehr Informationen von Ihnen benötigen, um den Preis zu berechnen. Eins ist jedoch sicher: Bei uns zahlen Sie einen fairen Preis und sind sicher vor unseriösen Angeboten und Abzocke.
Ja. Wir vermitteln Aufträge an unsere professionellen Schädlingsbekämpfer berlinweit in allen Stadtteilen und auch im Umland.
Unsere staatlich geprüften Schädlingsbekämpfer melden sich in der Regel noch am gleichen Tag bei Ihnen zur Terminvereinbarung.
Bei einem akuten Schädlingsbefall in einer Mietwohnung muss grundsätzlich der Vermieter die Kosten für die Schädlingsbekämpfung tragen – egal ob es um Schaben, Ratten, Mäuse oder um die Entfernung eines Eichenprozessionsspinner- oder Wespennests geht. Als Mieter müssen Sie nur dann selbst zahlen, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass Sie den Befall begünstigt oder nicht rechtzeitig gemeldet haben.
Wiederkehrende Aufwendungen hingegen zum Beispiel das Aufstellen von Rattenköderboxen oder das Anbringen von Spikes zur Tauben- und Vogelabwehr gelten als Maßnahmen zur Schädlingsvorbeugung und sind daher umlagefähig. Das bedeutet, dass Ihr Vermieter die Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umlegen kann.
Bei einigen Schädlingen wie Wespen oder Eichenprozessionsspinnern ist von dem Versuch, die Schädlinge selbst zu bekämpfen,bekämpfen dringend abzuraten. Dafür gibt es verschiedene Gründe: Zum einen stehen einige Wespenarten unter Artenschutz. In Berlin drohen Bußgelder zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro, wenn sie geschützte Arten dennoch bekämpfen. Zum anderen geht von einigen Schädlingen wie Wespen oder auch dem Eichenprozessionsspinnern eine gesundheitliche Gefahr für Menschen und Tiere aus. Natürlich können Sie bei einigen anderen Schädlingen, wie Motten oder Schaben zunächst selbst versuchen, das Problem in den Griff zu bekommen. Sollten Sie die Schädlinge alleine nicht loswerden, helfen unsere professionellen Schädlingsbekämpfer Ihnen gerne.
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