Zur Bekämpfung eines Mäusebefalls werden vor allem Schlagfallen eingesetzt, die mit Ködern bestückt werden. Zudem können spezielle Giftköder ausgelegt werden, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für kleine Populationen ist diese Maßnahme in der Regel jedoch überflüssig. Auch Lebendfallen können eingesetzt werden, sind jedoch nur bei einzelnen Exemplaren sinnvoll. Bei Hausmäusen ist vom Einsatz von Lebendfallen jedoch generell abzuraten, da diese, in der freien Wildbahn ausgesetzt, nicht überlebensfähig sind und daher verhungern oder den nächsten Haushalt befallen werden.
Für die Giftstoffe, Fallen sowie die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen, Fallen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig. Außerdem kommt hinzu, dass die Bekämpfung im Außenbereich in der Regel schwieriger und damit auch langwieriger ist, als eine Bekämpfung im Innenbereich.
War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Mäusebefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.
Die Kosten für eine Mäusebekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).
Wichtig: Die Waldmaus steht (anders als die meisten anderen Mäuse- und Rattenarten) unter Artenschutz. Für ihre Bekämpfung muss daher eine Genehmigung bei der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt werden.
Um die Kosten für einen Kammerjäger festzulegen, benötigen wir Informationen zur Art und dem Ausmaß des Befalls. Handelt es sich um eine Wespenbekämpfung beispielsweise, so liegen die Kosten häufig zwischen 150 und 200 €, sofern dieses leicht zugänglich ist. Bei anderen Schädlingen ist eine pauschale Aussage zum Preis jedoch schwieriger. Kontaktieren Sie uns gerne und schildern uns Ihren Schädlingsbefall, damit wir Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen können.
Ja, unsere Kammerjäger sind in Bochum und erweiterten Stadtteilen für Sie im Einsatz und in der Not so schnell wie möglich bei Ihnen vor Ort.
Sie bekommen in der Regel innerhalb von einem Tag eine Antwort von einem unserer Kammerjäger. Diese werden dann persönlich einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um Sie in kürzester Zeit von dem ungewünschten Ungeziefer zu befreien.
Entdecken Sie als Mieter einen Schädlingsbefall in Ihrer Wohnung oder Ihrem Garten, so haben Sie dies Ihrem Vermieter unverzüglich zu melden. Nur dann und wenn Sie den Befall nicht selbst begünstigt haben, ist der Vermieter in der Regel dazu verpflichtet, die Kosten für einen Kammerjäger zur Schädlingsbekämpfung zu übernehmen.
Wir, als professionelle Schädlingsbekämpfungsvermittler empfehlen Ihnen nicht, einen Schädlingsbefall selbst in die Hand zu nehmen. Die bestehenden Hausmittel helfen in den meisten Fällen nicht, um das Ungeziefer komplett zu beseitigen. Daher könnten sich die Schädlinge über einen längeren Zeitraum immer weiter vermehren und für einen größeren Schaden sorgen. Sie können Krankheiten oder Allergien verbreiten und bergen somit Gefahren für Mensch und Tier. Eine selbst durchgeführte Schädlingsbekämpfung ist bei manchen Arten sogar verboten und wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € bestraft.
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