Bei der Entfernung von Wespennestern gibt es zwei Möglichkeiten: bekämpfen oder umsiedeln. Beides darf nur von einem Profi vorgenommen werden, da Wespen unter Naturschutz stehen. Eigenhändiges Vorgehen wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ geahndet.
Die Kosten für die Entfernung eines Wespennests liegen in der Regel bei etwa 150 bis 200 € (inklusive Anfahrt), solange das Nest leicht zugänglich ist. Hängt das Nest besonders hoch oder ist durch andere Umstände nur schwer zugänglich, ist der Preis ggf. höher.
Um die Kosten für einen Kammerjäger festzulegen, benötigen wir Informationen zur Art und dem Ausmaß des Befalls. Handelt es sich um eine Wespenbekämpfung beispielsweise, so liegen die Kosten häufig zwischen 150 und 200 €, sofern dieses leicht zugänglich ist. Bei anderen Schädlingen ist eine pauschale Aussage zum Preis jedoch schwieriger. Kontaktieren Sie uns gerne und schildern uns Ihren Schädlingsbefall, damit wir Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen können.
Ja, unsere Kammerjäger sind in Bochum und erweiterten Stadtteilen für Sie im Einsatz und in der Not so schnell wie möglich bei Ihnen vor Ort.
Sie bekommen in der Regel innerhalb von einem Tag eine Antwort von einem unserer Kammerjäger. Diese werden dann persönlich einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um Sie in kürzester Zeit von dem ungewünschten Ungeziefer zu befreien.
Entdecken Sie als Mieter einen Schädlingsbefall in Ihrer Wohnung oder Ihrem Garten, so haben Sie dies Ihrem Vermieter unverzüglich zu melden. Nur dann und wenn Sie den Befall nicht selbst begünstigt haben, ist der Vermieter in der Regel dazu verpflichtet, die Kosten für einen Kammerjäger zur Schädlingsbekämpfung zu übernehmen.
Wir, als professionelle Schädlingsbekämpfungsvermittler empfehlen Ihnen nicht, einen Schädlingsbefall selbst in die Hand zu nehmen. Die bestehenden Hausmittel helfen in den meisten Fällen nicht, um das Ungeziefer komplett zu beseitigen. Daher könnten sich die Schädlinge über einen längeren Zeitraum immer weiter vermehren und für einen größeren Schaden sorgen. Sie können Krankheiten oder Allergien verbreiten und bergen somit Gefahren für Mensch und Tier. Eine selbst durchgeführte Schädlingsbekämpfung ist bei manchen Arten sogar verboten und wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € bestraft.
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