Zur Bekämpfung eines Rattenbefalls werden spezielle Rattenköder ausgelegt, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig.
War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Rattenbefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.
Schlagfallen werden in der Regel wenn nur bei Einzeltieren eingesetzt. Da Ratten sehr schlaue Lebewesen sind, meiden sie die Fallen nach dem ersten Opfer, wodurch sie anschließend wirkungslos sind.
Die Kosten für eine Rattenbekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).
Die Kosten für einen Kammerjäger in Dortmund für eine Schädlingsbekämpfung hängen von der Schädlingsart und dem Ausmaß des Befalls ab. Benötigen Sie beispielsweise einen Kammerjäger für die Entfernung eines Wespennestes, liegen die Kosten zwischen 150 und 200 €. Handelt es sich jedoch zum Beispiel um eine Bettwanzen- oder Rattenbekämpfung, benötigen wir weitere Informationen über den Schädlingsbefall, um Ihnen ein unverbindliches Angebot zu erstellen.
Ja, durch unser bundesweites Netzwerk ist unser nächster Kammerjäger für eine Schädlingsbekämpfung nicht weit von Ihnen entfernt. Unsere staatlich geprüften Schädlingsbekämpfer sind in Dortmund und allen umliegenden Stadtteilen für Sie da.
Nachdem Sie uns für eine Schädlingsbekämpfung kontaktiert haben, melden sich unsere professionellen Kammerjäger meistens noch am selben Tag bei Ihnen, um gemeinsam einen Termin zu vereinbaren. Dies kann je nach Verfügbarkeit, Auslastung und Schädlingsart noch am selben Tag passieren.
Die Kosten eines Kammerjägers für eine Schädlingsbekämpfung muss in den meisten Fällen der Vermieter übernehmen, wenn es sich um eine einmalige und akute Schädlingsbekämpfung handelt. Der Schädlingsbefall muss allerdings umgehend gemeldet werden und darf nicht vom Mieter selbst begünstigt worden sein. Anders gilt es bei Maßnahmen zur Schädlingsvorbeugung. Entstehende Kosten dafür können vom Vermieter laut § 27 der II. Berechnungsverordnung über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
In den meisten Fällen sollte man Schädlinge nicht selbst bekämpfen, sondern einen Kammerjäger rufen. Es kommt allerdings auf die Schädlingsart und das Ausmaß des Befalls an. Einige Schädlinge stehen unter Artenschutz und dürfen daher nicht selbst bekämpft werden. Versuchen Sie dennoch, diese Schädlinge selbst zu bekämpfen, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Zusätzlich geht von manchem Ungeziefer eine gesundheitliche Gefahr für Mensch und Tier aus. Sollten Sie daher einen Schädlingsbefall bei sich bemerken, helfen Ihnen unsere professionellen Schädlingsbekämpfer in Dortmund gerne.
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