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In vier Schritten lösen wir Ihr Problem

1. Kontakt aufnehmen

Sie rufen uns an oder füllen unser Formular aus.

2. Persönliche Beratung

Per Telefon sprechen wir über Ihren Fall, beantworten Ihre Fragen und planen die nächsten Schritte.

3. Termin vereinbaren

Einer unserer zertifizierten Kammerjäger ruft Sie zur Terminvereinbarung unverbindlich zurück.

4. Einsatz

Unser Kammerjäger bekämpft den Befall bei Ihnen und vereinbart Folgetermine falls notwendig.

Bekämpfung von Mäusen

Zur Bekämpfung eines Mäusebefalls werden vor allem Schlagfallen eingesetzt, die mit Ködern bestückt werden. Zudem können spezielle Giftköder ausgelegt werden, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für kleine Populationen ist diese Maßnahme in der Regel jedoch überflüssig. Auch Lebendfallen können eingesetzt werden, sind jedoch nur bei einzelnen Exemplaren sinnvoll. Bei Hausmäusen ist vom Einsatz von Lebendfallen jedoch generell abzuraten, da diese, in der freien Wildbahn ausgesetzt, nicht überlebensfähig sind und daher verhungern oder den nächsten Haushalt befallen werden.


Für die Giftstoffe, Fallen sowie die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen, Fallen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig. Außerdem kommt hinzu, dass die Bekämpfung im Außenbereich in der Regel schwieriger und damit auch langwieriger ist, als eine Bekämpfung im Innenbereich.

War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Mäusebefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.

Die Kosten für eine Mäusebekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).

Wichtig: Die Waldmaus steht (anders als die meisten anderen Mäuse- und Rattenarten) unter Artenschutz. Für ihre Bekämpfung muss daher eine Genehmigung bei der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt werden.

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Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Kammerjäger in Essen?

Benötigen Sie beispielsweise einen Kammerjäger für eine Wespennest-Entfernung, liegt der Preis für die Schädlingsbekämpfung in der Regel bei 150 bis 200 €. Bei der Kalkulation der Kosten müssen allerdings verschiedene Faktoren, wie die Schädlingsart, das Ausmaß des Befalls oder die Behandlungsmethode beachtet werden, um ein konkretes, unverbindliches Angebot erstellen zu können. Eine pauschale Aussage über die Kosten für einen Kammerjäger in Essen lässt sich also nicht treffen.

Sind Sie in ganz Essen im Einsatz?

Ja, durch unser bundesweites Netzwerk ist unser nächster Kammerjäger in Essen für eine Schädlingsbekämpfung nicht weit von Ihnen entfernt. Unsere professionellen Schädlingsbekämpfer sind in Essen und allen anliegenden Stadtteilen für Sie da.

Wie lange dauert es, bis ich einen Termin bekomme?

Unsere Kammerjäger aus Essen kontaktieren Sie in der Regel noch am selben Tag, an dem Sie eine Schädlingsbekämpfung angefragt haben. Zusammen können Sie dann schnellstmöglich einen Termin vereinbaren. Dies kann je nach Verfügbarkeit, Auslastung und Schädlingsart manchmal sogar am selben Tag passieren – in der Regel aber immer zeitnah.

Wer übernimmt die Kosten für den Kammerjäger, wenn ich als Mieter Schädlinge feststelle?

Die Kosten eines Kammerjägers für eine Schädlingsbekämpfung muss grundsätzlich der Vermieter übernehmen, wenn es sich um eine einmalige und akute Schädlingsbekämpfung handelt. Der Schädlingsbefall muss allerdings umgehend gemeldet werden und darf nicht vom Mieter selbst begünstigt worden sein. Anders gilt es bei Maßnahmen zur Schädlingsvorbeugung. Entstehende Kosten dafür können laut § 27 der II. Berechnungsverordnung vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

Kann ich Schädlinge auch selbst bekämpfen?

Handelt es sich bei der Schädlingsbekämpfung um Motten oder Schaben, können Sie im ersten Schritt natürlich selbst versuchen, das Problem in den Griff zu bekommen. Grundsätzlich sollte man für eine Schädlingsbekämpfung allerdings einen Kammerjäger beauftragen. Einige Schädlinge stehen beispielsweise unter Artenschutz; versuchen Sie diese selbst zu bekämpfen, so kann Ihnen eine Geldstrafe von bis zu 50.000 € drohen. Andere Schädlinge hingegen stellen eine gesundheitliche Gefahr für Mensch und Tier dar, da sie Krankheiten übertragen können. Sollten Sie daher einen Schädlingsbefall bei sich bemerken, helfen Ihnen unsere professionellen Kammerjäger aus Essen gerne.

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