Bei der Entfernung von Wespennestern gibt es zwei Möglichkeiten: bekämpfen oder umsiedeln. Beides darf nur von einem Profi vorgenommen werden, da Wespen unter Naturschutz stehen. Eigenhändiges Vorgehen wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ geahndet.
Die Kosten für die Entfernung eines Wespennests liegen in der Regel bei etwa 150 bis 200 € (inklusive Anfahrt), solange das Nest leicht zugänglich ist. Hängt das Nest besonders hoch oder ist durch andere Umstände nur schwer zugänglich, ist der Preis ggf. höher.
Die Kosten für einen Kammerjäger für die Schädlingsbekämpfung in Frankfurt am Main hängt von mehreren Faktoren ab: Schädlingsart, das Ausmaß des Befalls und die Behandlungsmethode. Handelt es sich um eine „einfache“ Schädlingsbekämpfung, wie beispielsweise die Entfernung eines leicht zugänglichen Wespennestes, so können Sie mit Kosten von ca. 150 € - 200 € rechnen. Um Ihnen allerdings ein konkretes, unverbindliches Angebot zu unterbreiten, benötigen wir von Ihnen weitere Informationen zu Ihrem Schädlingsbefall.
Ja, durch unser deutschlandweites Netzwerk ist unser nächster Schädlingsbekämpfer nicht weit von Ihnen entfernt. Wir vermitteln Aufträge an unsere professionellen Kammerjäger in allen Stadtteilen Frankfurts und auch im Umland, wie beispielsweise Höchst oder Friedberg.
Unsere Schädlingsbekämpfer melden sich meistens noch am selben Tag bei Ihnen, um so schnell wie möglich einen Termin zu vereinbaren. Je nach Verfügbarkeit, Auslastung und Schädlingsart kann dieser teilweise auch noch für den gleichen Tag vereinbart werden. In jedem Fall wird der Kammerjäger versuchen, die Schädlingsbekämpfung so zeitnah wie möglich durchzuführen.
In der Regel muss der Vermieter die Kosten eines Kammerjägers übernehmen, sofern es sich um eine einmalige und akute Schädlingsbekämpfung handelt und der betroffene Mieter den Schädlingsbefall nicht selbst begünstigt und unverzüglich gemeldet hat. Eine Ausnahme gilt bei der Schädlingsvorbeugung: Hier können die Kosten für bestimmte Maßnahmen laut § 27 der II. Berechnungsverordnung vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Bei einigen Schädlingen ist von dem Versuch, diese selbst zu bekämpfen, dringend abzuraten. Zum einen geht bei manchen Schädlingen eine gesundheitliche Gefahr für Menschen und Tiere aus und zum anderen stehen bestimmte Schädlinge, wie beispielsweise Wespen, unter Artenschutz. Der Versuch diese Lebewesen eigenständig zu bekämpfen kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 € geahndet werden. Handelt es sich um Motten oder Ameisen, können Sie vorerst selbst versuchen, das Problem ohne einen Kammerjäger in den Griff zu bekommen. Sollten Sie das Ungeziefer dennoch nicht loswerden und eine professionelle Schädlingsbekämpfung benötigen, sind unsere ausgebildeten Kammerjäger für Sie da!
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