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In vier Schritten lösen wir Ihr Problem

1. Kontakt aufnehmen

Sie rufen uns an oder füllen unser Formular aus.

2. Persönliche Beratung

Per Telefon sprechen wir über Ihren Fall, beantworten Ihre Fragen und planen die nächsten Schritte.

3. Termin vereinbaren

Einer unserer zertifizierten Kammerjäger ruft Sie zur Terminvereinbarung unverbindlich zurück.

4. Einsatz

Unser Kammerjäger bekämpft den Befall bei Ihnen und vereinbart Folgetermine falls notwendig.

Bekämpfung von Mäusen

Zur Bekämpfung eines Mäusebefalls werden vor allem Schlagfallen eingesetzt, die mit Ködern bestückt werden. Zudem können spezielle Giftköder ausgelegt werden, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für kleine Populationen ist diese Maßnahme in der Regel jedoch überflüssig. Auch Lebendfallen können eingesetzt werden, sind jedoch nur bei einzelnen Exemplaren sinnvoll. Bei Hausmäusen ist vom Einsatz von Lebendfallen jedoch generell abzuraten, da diese, in der freien Wildbahn ausgesetzt, nicht überlebensfähig sind und daher verhungern oder den nächsten Haushalt befallen werden.


Für die Giftstoffe, Fallen sowie die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen, Fallen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig. Außerdem kommt hinzu, dass die Bekämpfung im Außenbereich in der Regel schwieriger und damit auch langwieriger ist, als eine Bekämpfung im Innenbereich.

War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Mäusebefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.

Die Kosten für eine Mäusebekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).

Wichtig: Die Waldmaus steht (anders als die meisten anderen Mäuse- und Rattenarten) unter Artenschutz. Für ihre Bekämpfung muss daher eine Genehmigung bei der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt werden.

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Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Kammerjäger in Hamburg?

Die Kosten einer Schädlingsbekämpfung in Hamburg hängen von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel liegen die Kosten für einen Kammerjäger bei 150 € - 200 €, wenn es sich um eine einfache, klar definierte Schädlingsbekämpfung, wie beispielsweise die Entfernung eines zugänglichen Wespennestes, handelt. Um allerdings konkrete Kosten zu definieren, müssen Schädlingsart, das Ausmaß des Befalls und die Behandlungsmethode vorerst bestimmt werden. Erst dann können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen.

Sind Sie in ganz Hamburg im Einsatz?

Ja, durch unser bundesweites Netzwerk ist unser nächster Kammerjäger nicht weit von Ihnen entfernt. Unsere staatlich geprüften Schädlingsbekämpfer sind in allen Stadtteilen Hamburgs, wie beispielsweise Niendorf, Harburg, Wandsbek, Bergedorf oder Altona, tätig und können das Ungeziefer schnell entfernen. 

Wie lange dauert es, bis ich einen Termin bekomme?

In der Regel melden sich unsere professionellen Schädlingsbekämpfer noch am gleichen Tag bei Ihnen, um gemeinsam einen Termin zur Schädlingsbekämpfung zu vereinbaren. Dies kann je nach Verfügbarkeit, Auslastung und Schädlingsart noch am selben Tag passieren. 

Wer übernimmt die Kosten für den Kammerjäger, wenn ich als Mieter Schädlinge feststelle?

Die Kosten für einen Kammerjäger muss grundsätzlich der Vermieter übernehmen, wenn es sich um eine einmalige und akute Schädlingsbekämpfung handelt, wenn der betroffene Mieter den Schädlingsbefall nicht selbst begünstigt und unverzüglich gemeldet hat. Eine Ausnahme gilt bei der Schädlingsvorbeugung: Hier können die Kosten für bestimmte Maßnahmen laut § 27 der II. Berechnungsverordnung vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

Kann ich Schädlinge auch selbst bekämpfen?

Grundsätzlich sollte man Schädlinge nicht selbst, ohne die Beauftragung eines Kammerjägers, bekämpfen. Es gibt allerdings auch einige wenige Ausnahmen und es kommt immer auf die Schädlingsart und das Ausmaß des Befalls darauf an. Beispielsweise stehen einige Schädlinge unter Artenschutz und dürfen daher nur von einem ausgebildeten Kammerjäger bekämpft werden. Versuchen Sie dennoch, diese Schädlinge selbst zu bekämpfen, kann Ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 € drohen. Zusätzlich geht von manchem Ungeziefer eine gesundheitliche Gefahr für Mensch und Tier aus. Sollten Sie daher einen Schädlingsbefall bei sich bemerken, helfen Ihnen unsere professionellen Schädlingsbekämpfer gerne bei der Schädlingsbekämpfung.

Wir sind in allen Stadtbezirken in Hamburg aktiv

✓ Altengamme

✓ Altenwerder

✓ Billstedt

✓ Curslack

✓ Finkenwerder

✓ Heimfeld

✓ Kirchwerder

✓ Kleiner Grasbrook

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