Bei der Entfernung von Wespennestern gibt es zwei Möglichkeiten: bekämpfen oder umsiedeln. Beides darf nur von einem Profi vorgenommen werden, da Wespen unter Naturschutz stehen. Eigenhändiges Vorgehen wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ geahndet.
Die Kosten für die Entfernung eines Wespennests liegen in der Regel bei etwa 150 bis 200 € (inklusive Anfahrt), solange das Nest leicht zugänglich ist. Hängt das Nest besonders hoch oder ist durch andere Umstände nur schwer zugänglich, ist der Preis ggf. höher.
Die Kosten einer Schädlingsbekämpfung in Hamburg hängen von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel liegen die Kosten für einen Kammerjäger bei 150 € - 200 €, wenn es sich um eine einfache, klar definierte Schädlingsbekämpfung, wie beispielsweise die Entfernung eines zugänglichen Wespennestes, handelt. Um allerdings konkrete Kosten zu definieren, müssen Schädlingsart, das Ausmaß des Befalls und die Behandlungsmethode vorerst bestimmt werden. Erst dann können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen.
Ja, durch unser bundesweites Netzwerk ist unser nächster Kammerjäger nicht weit von Ihnen entfernt. Unsere staatlich geprüften Schädlingsbekämpfer sind in allen Stadtteilen Hamburgs, wie beispielsweise Niendorf, Harburg, Wandsbek, Bergedorf oder Altona, tätig und können das Ungeziefer schnell entfernen.
In der Regel melden sich unsere professionellen Schädlingsbekämpfer noch am gleichen Tag bei Ihnen, um gemeinsam einen Termin zur Schädlingsbekämpfung zu vereinbaren. Dies kann je nach Verfügbarkeit, Auslastung und Schädlingsart noch am selben Tag passieren.
Die Kosten für einen Kammerjäger muss grundsätzlich der Vermieter übernehmen, wenn es sich um eine einmalige und akute Schädlingsbekämpfung handelt, wenn der betroffene Mieter den Schädlingsbefall nicht selbst begünstigt und unverzüglich gemeldet hat. Eine Ausnahme gilt bei der Schädlingsvorbeugung: Hier können die Kosten für bestimmte Maßnahmen laut § 27 der II. Berechnungsverordnung vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Grundsätzlich sollte man Schädlinge nicht selbst, ohne die Beauftragung eines Kammerjägers, bekämpfen. Es gibt allerdings auch einige wenige Ausnahmen und es kommt immer auf die Schädlingsart und das Ausmaß des Befalls darauf an. Beispielsweise stehen einige Schädlinge unter Artenschutz und dürfen daher nur von einem ausgebildeten Kammerjäger bekämpft werden. Versuchen Sie dennoch, diese Schädlinge selbst zu bekämpfen, kann Ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 € drohen. Zusätzlich geht von manchem Ungeziefer eine gesundheitliche Gefahr für Mensch und Tier aus. Sollten Sie daher einen Schädlingsbefall bei sich bemerken, helfen Ihnen unsere professionellen Schädlingsbekämpfer gerne bei der Schädlingsbekämpfung.
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