Bei einem Befall von Holzameisen sollte in jedem Fall sowohl ein Schädlingsbekämpfer als auch ein Bausachverständiger beauftragt werden.
Für die endgültige Bekämpfung ist es notwendig, die Königin(nen) zu erreichen, da nur ohne sie die Kolonie nicht weiter bestehen kann. Je mehr Königinnen eine Kolonie hat, desto schwieriger ist dementsprechend die Bekämpfung. Auch wenn die Bekämpfung in keinem Fall leicht ist, ist sie jedoch bei schwarzen Wegameisen in der Regel am einfachsten, da es dort nur eine Königin gibt. Deshalb werden für diese Ameisenart vorrangig Ködergele verwendet. Diese werden von den Arbeiterinnen ins Nest getragen und erreichen so idealerweise nach einiger Zeit auch die Königin. Bei braunen und zweifarbigen Wegameisen sowie Rossameisen hingegen, wird vermehrt Heißluft oder Kälte (in Form von flüssigem Stickstoff) eingesetzt.
Hausmittel wie Essig oder Zimt funktionieren nur, wenn sich das Ameisennest nicht in den Innenräumen befindet und die Arbeiterinnen lediglich auf Nahrungssuche nach innen gelangen. Können Sie herausfinden, wo die Ameisen nach innen gelangen, können Sie diese Stellen mit dem jeweiligen Mittel behandeln. Der unangenehme Geruch soll die Ameisen davon abbringen, weiter in Ihr Haus oder Ihre Wohnung vorzudringen. Zudem sollten sie jegliche Nahrungsquellen beseitigen.
Aufgrund ihrer geringen Größe und mehrerer Königinnen in ihrer Kolonie ist die Bekämpfung von Pharaoameisen besonders schwierig und muss von einem ausgebildeten Kammerjäger durchgeführt werden. Die Nester sind oft gut versteckt und damit häufig schwer zugänglich. Hinzu kommt, dass sie sich bei Gefahr in mehrere Kolonien teilen, was die Bekämpfung weiter erschwert. Aus diesem Grund werden keine Sprays, sondern Fraßgiftköder eingesetzt. Das Vorgehen muss gut geplant und durchgeführt werden, um erfolgreich zu sein.
Eine Kolonie von Pharaoameisen ist erst bekämpft, wenn alle Königinnen abgetötet werden konnten. Daher sind regelmäßige Kontrollen und Wiederholungsbehandlungen notwendig. Hausmittel wie Backpulver, Essig oder Nelken zeigen bei Pharaoameisen keine Wirkung.
Für die Schädlingsbekämpfung in Karlsruhe können keine pauschalen Kosten für einen Kammerjäger genannt werden, da sie von der Art und Intensität des Schädlingsbefalls sowie weiteren individuellen Faktoren abhängig sind. Die Kosten für die Entfernung eines leicht zugänglichen Wespennestes liegen zum Beispiel zwischen 150 und 200 €. Benötigen Sie eine Schädlingsbekämpfung für andere Schädlinge wie Ratten, Bettwanzen oder Kakerlaken, brauchen wir allerdings weitere Details von Ihnen, um Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen zu können.
Ja, unsere zertifizierten Kammerjäger sind in Karlsruhe und weiteren Stadtteilen im Umland tätig. Unser bundesweites Netzwerk an Kammerjägern sorgt dafür, dass wir Ihnen so schnell wie möglich bei der Schädlingsbekämpfung behilflich sein können.
Unsere Kammerjäger aus Karlsruhe versuchen Sie so schnell wie möglich zu kontaktieren, nachdem wir Ihr Anliegen aufgenommen haben. In der Regel erhalten Sie noch am gleichen Tag einen Anruf, um einen Termin für die Schädlingsbekämpfung zu vereinbaren.
Der Vermieter ist bei einem einmaligen und akuten Schädlingsbefall in der Regel dazu verpflichtet, die Kosten für einen Kammerjäger zu übernehmen. Als Mieter müssen Sie das Problem allerdings so schnell wie möglich melden und dürfen den Befall nicht selbst begünstigt haben. Eine Ausnahme gilt bei der Schädlingsvorbeugung: Hier können die Kosten für bestimmte Maßnahmen laut § 27 der II. Berechnungsverordnung vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Ob eine selbst durchgeführte Schädlingsbekämpfung hilfreich und effizient ist, ist fraglich. Wir empfehlen Ihnen, einen professionellen Kammerjäger zu beauftragen. Oftmals sind Hausmittel nicht ausreichend, um den Schädlingsbefall gänzlich zu entfernen. Das hat zur Folge, dass sich das Ungeziefer weiter ausbreitet und eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen kann. Andere Schädlinge fallen unter das Artenschutzgesetz und dürfen daher nicht bekämpft werden. Andernfalls ist mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € zu rechnen. Da es also einige Faktoren gibt, die beachtet werden müssen, empfehlen wir immer, einen ausgebildeten Kammerjäger zu beauftragen, der sich mit der Sachlage auskennt und diese besser einschätzen kann.
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