Bei einem Befall von Holzameisen sollte in jedem Fall sowohl ein Schädlingsbekämpfer als auch ein Bausachverständiger beauftragt werden.
Für die endgültige Bekämpfung ist es notwendig, die Königin(nen) zu erreichen, da nur ohne sie die Kolonie nicht weiter bestehen kann. Je mehr Königinnen eine Kolonie hat, desto schwieriger ist dementsprechend die Bekämpfung. Auch wenn die Bekämpfung in keinem Fall leicht ist, ist sie jedoch bei schwarzen Wegameisen in der Regel am einfachsten, da es dort nur eine Königin gibt. Deshalb werden für diese Ameisenart vorrangig Ködergele verwendet. Diese werden von den Arbeiterinnen ins Nest getragen und erreichen so idealerweise nach einiger Zeit auch die Königin. Bei braunen und zweifarbigen Wegameisen sowie Rossameisen hingegen, wird vermehrt Heißluft oder Kälte (in Form von flüssigem Stickstoff) eingesetzt.
Hausmittel wie Essig oder Zimt funktionieren nur, wenn sich das Ameisennest nicht in den Innenräumen befindet und die Arbeiterinnen lediglich auf Nahrungssuche nach innen gelangen. Können Sie herausfinden, wo die Ameisen nach innen gelangen, können Sie diese Stellen mit dem jeweiligen Mittel behandeln. Der unangenehme Geruch soll die Ameisen davon abbringen, weiter in Ihr Haus oder Ihre Wohnung vorzudringen. Zudem sollten sie jegliche Nahrungsquellen beseitigen.
Aufgrund ihrer geringen Größe und mehrerer Königinnen in ihrer Kolonie ist die Bekämpfung von Pharaoameisen besonders schwierig und muss von einem ausgebildeten Kammerjäger durchgeführt werden. Die Nester sind oft gut versteckt und damit häufig schwer zugänglich. Hinzu kommt, dass sie sich bei Gefahr in mehrere Kolonien teilen, was die Bekämpfung weiter erschwert. Aus diesem Grund werden keine Sprays, sondern Fraßgiftköder eingesetzt. Das Vorgehen muss gut geplant und durchgeführt werden, um erfolgreich zu sein.
Eine Kolonie von Pharaoameisen ist erst bekämpft, wenn alle Königinnen abgetötet werden konnten. Daher sind regelmäßige Kontrollen und Wiederholungsbehandlungen notwendig. Hausmittel wie Backpulver, Essig oder Nelken zeigen bei Pharaoameisen keine Wirkung.
Die Kosten für eine Schädlingsbekämpfung durch einen Kammerjäger in Kiel hängt wie überall von mehreren Faktoren ab: vor allem von der Schädlingsart, das Ausmaß des Befalls und die Behandlungsmethode. Die Kosten für eine „einfache“ Schädlingsbekämpfung, wie die Entfernung eines leicht zugänglichen Wespennests liegen beispielsweise bei etwa 150 € bis 200 €. Bei anderen Schädlingen kommt es häufig stark auf das Ausmaß des Befalls an, weshalb wir zunächst einige Informationen von Ihnen benötigen.
Ja! Wir von Schädlingsbekämpfung24 haben ein bundesweites Netzwerk von Kammerjägern aufgebaut. Damit ist unser nächster Schädlingsbekämpfer auch in Kiel nicht weit von Ihnen entfernt. Wir vermitteln Aufträge an unsere professionellen Kammerjäger in allen Stadtteilen von Kiel und auch im Umland,
Meistens erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden einen Anruf von einem unserer Kammerjäger zur Terminvereinbarung. Wann genau der Termin dann stattfindet, hängt von der Verfügbarkeit, Auslastung und Schädlingsart ab. In jedem Fall wird der Kammerjäger versuchen, die Schädlingsbekämpfung so zeitnah wie möglich durchzuführen.
Sind Sie Mieter, muss in der Regel muss der Vermieter die Kosten des Kammerjägers übernehmen – vorausgesetzt, Sie haben den Schädlingsbefall nicht selbst begünstigt und Ihrem Vermieter unverzüglich gemeldet. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Bei der Schädlingsvorbeugung können die Kosten für bestimmte Maßnahmen laut § 27 der II. Berechnungsverordnung vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Ob Sie Schädlinge auch selbst bekämpfen können – bzw. sollten oder dürfen, hängt vor allem von der Schädlingsart, aber auch vom Ausmaß des Befalls ab. Bei Ameisen oder Motten können Sie durchaus ohne Gefahr einen Selbstversuch unternehmen. Auch bei einer einzelnen Maus stehen Ihre Chancen gut. Handelt es sich jedoch um eine ausgewachsene Mäusekolonie, benötigen Sie höchstwahrscheinlich die Hilfe eines professionellen Kammerjägers. Auch bei anderen Schädlingsarten ist Vorsicht geboten: Einige Arten, wie Wespen, stehen unter Naturschutz und die eigenhändige Bekämpfung wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet.
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