Zur Bekämpfung eines Rattenbefalls werden spezielle Rattenköder ausgelegt, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig.
War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Rattenbefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.
Schlagfallen werden in der Regel wenn nur bei Einzeltieren eingesetzt. Da Ratten sehr schlaue Lebewesen sind, meiden sie die Fallen nach dem ersten Opfer, wodurch sie anschließend wirkungslos sind.
Die Kosten für eine Rattenbekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).
Die Kosten für einen Kammerjäger für die Schädlingsbekämpfung in Köln hängen von mehreren Faktoren ab. Hierbei kommt es auf die Schädlingsart, das Ausmaß des Befalls und die Behandlungsmethode an. Bei einer “unkomplizierten” Schädlingsbekämpfung, wie beispielsweise die Entfernung eines Wespennestes, liegt der Preis in der Regel zwischen 150€ und 200€. Handelt es sich jedoch um eine Ratten- oder Bettwanzenplage, benötigen wir mehr Informationen über die Intensität des Befalls, um Ihnen ein unverbindliches Angebot machen zu können.
Ja, durch unser bundesweites Netzwerk von Kammerjägern können wir Ihnen schnelle und lösungsorientierte Schädlingsbekämpfung in ganz Köln anbieten. Wir vermitteln ebenso in allen anderen Stadtteilen wie Porz, Ehrenfeld, Mühlheim, Hürth, Nippes oder Delbrück, Aufträge an unsere professionellen Kammerjäger.
Unsere staatlich geprüften Kammerjäger melden sich in der Regel noch am gleichen Tag bei Ihnen, um einen Termin zur Schädlingsbekämpfung zu vereinbaren. Je nach Verfügbarkeit, Auslastung und auch Schädlingsart kann dieser noch am selben Tag passieren.
Handelt es sich um eine einmalige, akute Schädlingsbekämpfung muss grundsätzlich der Vermieter die Kosten für den Kammerjäger übernehmen, wenn der betroffene Mieter den Schädlingsbefall nicht selbst begünstigt und unverzüglich gemeldet hat.
Maßnahmen zur Schädlingsvorbeugung hingegen sind umlagefähig, d. h. sie können vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden (§ 27 der II. Berechnungsverordnung).
Bei einigen Schädlingen ist von dem Versuch, diese selbst zu bekämpfen, dringend abzuraten. Wespen beispielsweise stehen unter Artenschutz. Deren Bekämpfung kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 € nach sich ziehen. Abgesehen davon, geht bei manch anderen Schädlingen eine gesundheitliche Gefahr für Menschen und Tiere aus. Natürlich können Sie bei einigen anderen Schädlingen, wie Ameisen oder Motten zunächst selbst versuchen, das Problem ohne einen Kammerjäger in den Griff zu bekommen. Sollten Sie das Ungeziefer dennoch nicht loswerden, helfen unsere professionellen Schädlingsbekämpfer Ihnen gerne.
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