Bei der Entfernung von Wespennestern gibt es zwei Möglichkeiten: bekämpfen oder umsiedeln. Beides darf nur von einem Profi vorgenommen werden, da Wespen unter Naturschutz stehen. Eigenhändiges Vorgehen wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ geahndet.
Die Kosten für die Entfernung eines Wespennests liegen in der Regel bei etwa 150 bis 200 € (inklusive Anfahrt), solange das Nest leicht zugänglich ist. Hängt das Nest besonders hoch oder ist durch andere Umstände nur schwer zugänglich, ist der Preis ggf. höher.
Die Kosten für einen Kammerjäger für die Schädlingsbekämpfung in Köln hängen von mehreren Faktoren ab. Hierbei kommt es auf die Schädlingsart, das Ausmaß des Befalls und die Behandlungsmethode an. Bei einer “unkomplizierten” Schädlingsbekämpfung, wie beispielsweise die Entfernung eines Wespennestes, liegt der Preis in der Regel zwischen 150€ und 200€. Handelt es sich jedoch um eine Ratten- oder Bettwanzenplage, benötigen wir mehr Informationen über die Intensität des Befalls, um Ihnen ein unverbindliches Angebot machen zu können.
Ja, durch unser bundesweites Netzwerk von Kammerjägern können wir Ihnen schnelle und lösungsorientierte Schädlingsbekämpfung in ganz Köln anbieten. Wir vermitteln ebenso in allen anderen Stadtteilen wie Porz, Ehrenfeld, Mühlheim, Hürth, Nippes oder Delbrück, Aufträge an unsere professionellen Kammerjäger.
Unsere staatlich geprüften Kammerjäger melden sich in der Regel noch am gleichen Tag bei Ihnen, um einen Termin zur Schädlingsbekämpfung zu vereinbaren. Je nach Verfügbarkeit, Auslastung und auch Schädlingsart kann dieser noch am selben Tag passieren.
Handelt es sich um eine einmalige, akute Schädlingsbekämpfung muss grundsätzlich der Vermieter die Kosten für den Kammerjäger übernehmen, wenn der betroffene Mieter den Schädlingsbefall nicht selbst begünstigt und unverzüglich gemeldet hat.
Maßnahmen zur Schädlingsvorbeugung hingegen sind umlagefähig, d. h. sie können vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden (§ 27 der II. Berechnungsverordnung).
Bei einigen Schädlingen ist von dem Versuch, diese selbst zu bekämpfen, dringend abzuraten. Wespen beispielsweise stehen unter Artenschutz. Deren Bekämpfung kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 € nach sich ziehen. Abgesehen davon, geht bei manch anderen Schädlingen eine gesundheitliche Gefahr für Menschen und Tiere aus. Natürlich können Sie bei einigen anderen Schädlingen, wie Ameisen oder Motten zunächst selbst versuchen, das Problem ohne einen Kammerjäger in den Griff zu bekommen. Sollten Sie das Ungeziefer dennoch nicht loswerden, helfen unsere professionellen Schädlingsbekämpfer Ihnen gerne.
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