Zur Bekämpfung eines Rattenbefalls werden spezielle Rattenköder ausgelegt, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig.
War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Rattenbefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.
Schlagfallen werden in der Regel wenn nur bei Einzeltieren eingesetzt. Da Ratten sehr schlaue Lebewesen sind, meiden sie die Fallen nach dem ersten Opfer, wodurch sie anschließend wirkungslos sind.
Die Kosten für eine Rattenbekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).
Einen pauschalen Preis für eine Schädlingsbekämpfung gibt es leider nicht, da diese von der Schädlingsart, dem Ausmaß des Befalls und der Behandlungsmethode abhängt. Bei der Entfernung eines Wespennestes liegen die Kosten für einen Kammerjäger in Leipzig in der Regel zwischen 150 und 200 €. Bei einer Bettwanzen- oder Rattenbekämpfung hingegen benötigen wir noch mehr Informationen, um Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen zu können. Kontaktieren Sie uns daher gerne für ein kostenloses Beratungsgespräch!
Ja, durch unser bundesweites Netzwerk für Schädlingsbekämpfung ist unser nächster Kammerjäger auch in Leipzig nicht weit von Ihnen entfernt. Wir vermitteln Aufträge an Kammerjäger in ganz Leipzig und Umgebung.
Sobald Sie uns kontaktiert haben, wird sich meistens noch am selben Tag ein Kammerjäger aus Leipzig bei Ihnen melden und einen schnellstmöglichen Termin für die Schädlingsbekämpfung vereinbaren. Dies kann je nach Verfügbarkeit, Auslastung und Schädlingsart manchmal sogar noch am selben Tag passieren, in jedem Fall aber immer zeitnah.
Die Kosten für einen Kammerjäger für die Schädlingsbekämpfung muss grundsätzlich der Vermieter übernehmen, wenn es sich um eine einmalige und akute Schädlingsbekämpfung handelt. Dabei darf der Schädlingsbefall vom betroffenen Mieter nicht selbst begünstigt sein und muss unverzüglich gemeldet werden. Eine Ausnahme stellt die Schädlingsvorbeugung dar: Hier können die Kosten für bestimmte Maßnahmen laut § 27 der II. Berechnungsverordnung vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Diverse Ratgeber im Netz werden Ihnen sagen, dass Sie Schädlinge auch selbst bekämpfen können. Das mag in einigen Fällen, wie bei Ameisen möglich sein, ist aber meist tückisch. Oft sind die Hausmittel oder frei verkäuflichen Sprays nicht wirksam genug, um die Schädlinge und all ihre Eier effizient zu entfernen. Oft werden nicht alle Schädlinge getötet oder nur die Erwachsenen, nicht aber die Eier oder Jungtiere. Damit scheint es über einen Zeitraum, dass die eigenständige Bekämpfung erfolgreich war – bis der Befall sich wieder verschlimmert und abermals zum Vorschein kommt. Ebenso bringen manche Schädlinge Krankheiten mit sich oder stehen unter Artenschutz und dürfen daher nicht selbst bekämpft werden. Daher sollten Sie stets auf professionelle Kammerjäger, wie die von Schädlingsbekämpfung24 setzen.
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