Zur Bekämpfung eines Rattenbefalls werden spezielle Rattenköder ausgelegt, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig.
War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Rattenbefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.
Schlagfallen werden in der Regel wenn nur bei Einzeltieren eingesetzt. Da Ratten sehr schlaue Lebewesen sind, meiden sie die Fallen nach dem ersten Opfer, wodurch sie anschließend wirkungslos sind.
Die Kosten für eine Rattenbekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).
Je nach Schädlingsart und Ausmaß des Befalls unterscheiden sich die Kosten für einen Kammerjäger in Mönchengladbach. Bei einem schnellen, einmaligen Einsatz, wie der Entfernung eines Wespennests, können Sie mit 150 bis 200 € rechnen. In anderen Fällen sind in der Regel mehr Informationen benötigt.
Eins können wir jedoch versprechen: unsere Kammerjäger berechnen faire Preise. Kein Schwindel. Keine Abzocke.
Wir vermitteln Aufträge an unsere Partner (geprüfte und professionelle Schädlingsbekämpfer) in ganz Mönchengladbach, sowie im Umland.
Unsere staatlich geprüften Kammerjäger melden sich in der Regel noch am gleichen Tag bei Ihnen zur Terminvereinbarung. Der Termin erfolgt immer zeitnah, die genaue Terminierung hängt jedoch von Ihrem Fall uns der Auslastung des Kammerjägers ab.
Bei einem akuten Schädlingsbefall in einem Mietobjekt, die die Mieter nicht selbst verschuldet haben, hat in der Regel der Vermieter die Kosten für die Schädlingsbekämpfung zu tragen – egal ob es sich um Schaben, Ratten, Mäuse oder um die Beseitigung eines Eichenprozessionsspinner- oder Wespennests handelt.
Mit wiederkehrenden Aufwendungen und Vorbeugungsmaßnahmen hingegen, verhält es sich anders. Hier kann Ihr Vermieter die anfallenden Kosten über die Betriebskosten auf die Mieterschaft umlegen.
Bevor Sie versuchen, Schädlinge selbst zu bekämpfen, sollten Sie sich vorher über den Schädling informieren. Denn manche Arten stehen unter Naturschutz und andere lassen sich in der Regel nur mit professionellen Mitteln bekämpfen, die nicht frei zugänglich sind.
Durch eine Selbstbehandlung kann sich die Ausbreitung der Schädlinge ggf. weiter verschlimmern oder Sie können sich und Mitmenschen in Gefahr bringen. Daher empfehlen wir in den meisten Fällen, die Bekämpfung einem Profi – in diesem Fall dem Kammerjäger – zu überlassen.
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