Zur Bekämpfung eines Rattenbefalls werden spezielle Rattenköder ausgelegt, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig.
War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Rattenbefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.
Schlagfallen werden in der Regel wenn nur bei Einzeltieren eingesetzt. Da Ratten sehr schlaue Lebewesen sind, meiden sie die Fallen nach dem ersten Opfer, wodurch sie anschließend wirkungslos sind.
Die Kosten für eine Rattenbekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).
Der Preis einer Schädlingsbekämpfung in München hängt von mehreren Faktoren ab: Schädlingsart, das Ausmaß des Befalls und die Behandlungsmethode. Handelt es sich um eine einfache Schädlingsbekämpfung, wie beispielsweise die Entfernung eines Wespennestes, so liegen die Kosten eines Kammerjägers in der Regel zwischen 150 € und 200 €. Um Ihnen allerdings ein konkretes, unverbindliches Angebot zu unterbreiten, benötigen wir von Ihnen weitere Informationen zu dem Schädlingsbefall.
Ja, unsere staatlich geprüften Kammerjäger sind in München und weiteren Stadtteilen für Sie da! Sie kümmern sich in allen Belangen rund um das Thema Schädlingsbekämpfung professionell und individuell um Ihr Anliegen.
Unsere professionellen Schädlingsbekämpfer melden sich meistens noch am selben Tag telefonisch bei Ihnen und vereinbaren einen frühestmöglichen Termin mit Ihnen. Je nach Verfügbarkeit, Auslastung und Schädlingsart kann ein Kammerjäger auch noch am selben Tag vorbeikommen.
In der Regel muss der Vermieter die Kosten eines Schädlingsbefalls übernehmen, sofern es sich um eine einmalige und akute Schädlingsbekämpfung handelt und der betroffene Mieter den Schädlingsbefall nicht selbst begünstigt und unverzüglich gemeldet hat. Eine Ausnahme gilt bei der Schädlingsvorbeugung: Hier können die Kosten für bestimmte Maßnahmen laut § 27 der II. Berechnungsverordnung vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Bei der Frage, Schädlinge selbst zu bekämpfen, kommt es auf die Art und das Ausmaß der Schädlinge an. Grundsätzlich sollte man Ungeziefer einem ausgebildeten Kammerjäger überlassen. Zum einen geht bei manchen Schädlingen eine gesundheitliche Gefahr für Menschen und Tiere aus und zum anderen stehen bestimmte Schädlinge, wie beispielsweise Wespen, unter Artenschutz. Der Versuch diese Lebewesen eigenständig zu bekämpfen kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 € geahndet werden. Handelt es sich um Motten oder Schaben, können Sie natürlich auch selbst versuchen, das Problem in den Griff zu bekommen. Sollten Sie das Ungeziefer dennoch nicht loswerden, sind unsere Kammerjäger für Sie da und führen eine professionelle Schädlingsbekämpfung bei Ihnen durch!
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