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In vier Schritten lösen wir Ihr Problem

1. Kontakt aufnehmen

Sie rufen uns an oder füllen unser Formular aus.

2. Persönliche Beratung

Per Telefon sprechen wir über Ihren Fall, beantworten Ihre Fragen und planen die nächsten Schritte.

3. Termin vereinbaren

Einer unserer zertifizierten Kammerjäger ruft Sie zur Terminvereinbarung unverbindlich zurück.

4. Einsatz

Unser Kammerjäger bekämpft den Befall bei Ihnen und vereinbart Folgetermine falls notwendig.

Bekämpfung von Mäusen

Zur Bekämpfung eines Mäusebefalls werden vor allem Schlagfallen eingesetzt, die mit Ködern bestückt werden. Zudem können spezielle Giftköder ausgelegt werden, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für kleine Populationen ist diese Maßnahme in der Regel jedoch überflüssig. Auch Lebendfallen können eingesetzt werden, sind jedoch nur bei einzelnen Exemplaren sinnvoll. Bei Hausmäusen ist vom Einsatz von Lebendfallen jedoch generell abzuraten, da diese, in der freien Wildbahn ausgesetzt, nicht überlebensfähig sind und daher verhungern oder den nächsten Haushalt befallen werden.


Für die Giftstoffe, Fallen sowie die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen, Fallen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig. Außerdem kommt hinzu, dass die Bekämpfung im Außenbereich in der Regel schwieriger und damit auch langwieriger ist, als eine Bekämpfung im Innenbereich.

War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Mäusebefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.

Die Kosten für eine Mäusebekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).

Wichtig: Die Waldmaus steht (anders als die meisten anderen Mäuse- und Rattenarten) unter Artenschutz. Für ihre Bekämpfung muss daher eine Genehmigung bei der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt werden.

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Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Kammerjäger in Nürnberg?

Der genaue Preis für eine Schädlingsbekämpfung in Nürnberg ist von der Art und dem Ausmaß Ihres Schädlingsbefalls abhängig. Die Kosten für einen Kammerjäger einer Wespenbekämpfung liegt in der Regel bei 150 € - 200 €. Handelt es sich hingegen um eine Bettwanzen- oder Rattenbekämpfung, benötigen wir mehr Informationen, um ein Angebot erstellen zu können. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit und schildern Sie uns genau die Situation, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

Sind Sie in ganz Nürnberg im Einsatz?

Ja, unsere Kammerjäger sind in Nürnberg und weiteren Stadtteilen für Sie im Einsatz. Unser bundesweites Netzwerk für Schädlingsbekämpfung ermöglicht es, dass unsere Kammerjäger nicht weit von Ihnen entfernt sind und so schnell wie möglich bei Ihnen vor Ort sein können.

Wie lange dauert es, bis ich einen Termin bekomme?

Nachdem Sie Kontakt mit uns aufgenommen haben, werden sich unsere Nürnberger Kammerjäger meistens noch am selben Tag bei Ihnen melden. Ihr Anliegen kann je nach Auslastung auch noch am selben Tag erledigt werden.

Muss mein Vermieter die Kosten für den Kammerjäger übernehmen, wenn ich als Mieter Schädlinge feststelle?

Ja, bei einer einmaligen und akuten Schädlingsbekämpfung ist in den meisten Fällen der Vermieter zur Kostenübernahme verpflichtet. Dafür muss allerdings vorausgesetzt sein, dass Sie als Mieter den Schädlingsbefall nicht begünstigt und zeitnah gemeldet haben. Handelt es sich um Kosten für Maßnahmen zur Schädlingsvorbeugung, so können diese allerdings über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

Kann ich Schädlinge auch selbst bekämpfen?

Kurz gesagt: Für eine Schädlingsbekämpfung sollte ein professioneller Kammerjäger beauftragt werden. Dieser kann mit seiner Ausstattung das Ungeziefer gänzlich und langfristig beseitigen. Zwar können Hausmittel bei manchen Schädlingen wirken, dies ist jedoch allgemein selten der Fall. Manche Schädlinge können zudem Krankheiten oder Allergien übertragen und stellen dadurch ein gesundheitliches Risiko beider Beseitigung dar. Andere Tiere stehen unter Artenschutz, weshalb eine selbstständige Schädlingsbekämpfung mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Aufgrund dieser Aspekte ist es ratsam, Schädlinge nicht selbst zu beseitigen, sondern stattdessen einen ausgebildeten Kammerjäger zurate zu ziehen.

Wir sind in allen Nürnberger Stadtbezirken aktiv

✓ Altstadt und engere Innenstadt

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