Zur Bekämpfung eines Rattenbefalls werden spezielle Rattenköder ausgelegt, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig.
War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Rattenbefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.
Schlagfallen werden in der Regel wenn nur bei Einzeltieren eingesetzt. Da Ratten sehr schlaue Lebewesen sind, meiden sie die Fallen nach dem ersten Opfer, wodurch sie anschließend wirkungslos sind.
Die Kosten für eine Rattenbekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).
Unsere Preise für einen Kammerjäger in Düsseldorf sind stark von der jeweiligen Schädlingsbekämpfung abhängig. Hierbei kommt es auf die Schädlingsart, das Ausmaß des Befalls und die Behandlungsmethode an. Bei einer Wespenbekämpfung beispielsweise liegt der Preis in der Regel zwischen 150€ und 200€. Handelt es sich jedoch um eine Ratten- oder Bettwanzen plage, benötigen wir mehr Informationen über den Befall, um Ihnen ein unverbindliches Angebot machen zu können.
Ja, unsere Kammerjäger sind sowohl in Düsseldorf als auch in den benachbarten Städten vor Ort. Benötigen Sie eine Schädlingsbekämpfung, ist unser nächster Kammerjäger nicht weit von Ihnen entfernt.
Nachdem wir einen Auftrag zur Schädlingsbekämpfung in Düsseldorf oder Umgebung von Ihnen erhalten haben, setzen sich unsere professionellen Kammerjäger in der Regel noch am gleichen Tag mit Ihnen in Verbindung, um gemeinsam einen Termin zu vereinbaren.
Ist eine Schädlingsbekämpfung notwendig, ist in den meisten Fällen der Vermieter dafür zuständig, die anfallenden Kosten zu tragen, wenn der betroffene Mieter den Schädlingsbefall unverzüglich gemeldet und nicht selbst begünstigt hat. Eine Ausnahme gilt bei der Schädlingsvorbeugung: Hier können die Kosten für bestimmte Maßnahmen laut § 27 der II. Berechnungsverordnung vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Als Spezialisten empfehlen wir Ihnen, sich stets Unterstützung von professionellen Kammerjägern holen, da von vielen Schädlingen ein gesundheitliches Risiko für Mensch und Tier ausgehen kann. Unsere ausgebildeten Kammerjäger aus Düsseldorf sind dank ihrer Expertise in der Lage, alle möglichen Verstecke der Tiere ausfindig zu machen und sie nachhaltig zu entfernen– mit professioneller Ausstattung, die nicht mit frei verkäuflichen Mitteln zu vergleichen ist.
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