Zur Bekämpfung eines Rattenbefalls werden spezielle Rattenköder ausgelegt, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig.
War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Rattenbefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.
Schlagfallen werden in der Regel wenn nur bei Einzeltieren eingesetzt. Da Ratten sehr schlaue Lebewesen sind, meiden sie die Fallen nach dem ersten Opfer, wodurch sie anschließend wirkungslos sind.
Die Kosten für eine Rattenbekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).
Die Kosten für eine Schädlingsbekämpfung durch einen Kammerjäger in Hannover hängen von verschiedenen Faktoren ab: Beispielsweise, um was für einen Schädling es sich handelt, wie weit er sich bereits ausgebreitet hat und welche Bekämpfungsmethoden eingesetzt werden können oder müssen.
Die Entfernung eines Wespennestes in Hannover kostet in der Regel zwischen 150 und 200 €, wenn es leicht zugänglich ist. Für andere Schädlinge sind mehr Informationen nötig, um die Kosten für einen Kammerjäger zu bestimmen.
Ja! Unser Netzwerk an Kammerjägern ist sehr breit aufgestellt. Somit können wir alle Stadtteile und auch die Ortschaften rund um Hannover abdecken.
Da unsere Partner in Hannover ihre Termine für die Schädlingsbekämpfung selbstständig vergeben, können wir hier leider keine tagesgenaue Antwort geben. Ein Kammerjäger meldet sich jedoch in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen für die Terminvereinbarung.
In diesem Fall gilt: Haben Sie als Mieter den Schädlingsbefall nicht begünstigt oder verursacht und unverzüglich Ihrem Vermieter mitgeteilt, so muss dieser in der Regel die Kosten tragen.
Handelt es sich jedoch um vorbeugende Maßnahmen und keine akute Bekämpfung, so kann Ihr Vermieter die Kosten über die Betriebskosten auf die Mieterschaft umlegen.
Ob Sie Schädlingen auch selbst bekämpfen können, sollten oder gar dürften, kommt vor allem auf den Schädling an. Handelt es sich, wie beispielsweise bei Ameisen, um ungefährliche Schädlinge, die nicht unter Artenschutz stehen, so können Sie einen Selbstversuch unternehmen. In anderen Fällen sollten Sie einen Kammerjäger beauftragen, um sich und Ihre Mitmenschen nicht zu gefährden und/oder ein hohes Bußgeld zu riskieren.
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