Bei der Entfernung von Wespennestern gibt es zwei Möglichkeiten: bekämpfen oder umsiedeln. Beides darf nur von einem Profi vorgenommen werden, da Wespen unter Naturschutz stehen. Eigenhändiges Vorgehen wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ geahndet.
Die Kosten für die Entfernung eines Wespennests liegen in der Regel bei etwa 150 bis 200 € (inklusive Anfahrt), solange das Nest leicht zugänglich ist. Hängt das Nest besonders hoch oder ist durch andere Umstände nur schwer zugänglich, ist der Preis ggf. höher.
Für die Schädlingsbekämpfung in Karlsruhe können keine pauschalen Kosten für einen Kammerjäger genannt werden, da sie von der Art und Intensität des Schädlingsbefalls sowie weiteren individuellen Faktoren abhängig sind. Die Kosten für die Entfernung eines leicht zugänglichen Wespennestes liegen zum Beispiel zwischen 150 und 200 €. Benötigen Sie eine Schädlingsbekämpfung für andere Schädlinge wie Ratten, Bettwanzen oder Kakerlaken, brauchen wir allerdings weitere Details von Ihnen, um Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen zu können.
Ja, unsere zertifizierten Kammerjäger sind in Karlsruhe und weiteren Stadtteilen im Umland tätig. Unser bundesweites Netzwerk an Kammerjägern sorgt dafür, dass wir Ihnen so schnell wie möglich bei der Schädlingsbekämpfung behilflich sein können.
Unsere Kammerjäger aus Karlsruhe versuchen Sie so schnell wie möglich zu kontaktieren, nachdem wir Ihr Anliegen aufgenommen haben. In der Regel erhalten Sie noch am gleichen Tag einen Anruf, um einen Termin für die Schädlingsbekämpfung zu vereinbaren.
Der Vermieter ist bei einem einmaligen und akuten Schädlingsbefall in der Regel dazu verpflichtet, die Kosten für einen Kammerjäger zu übernehmen. Als Mieter müssen Sie das Problem allerdings so schnell wie möglich melden und dürfen den Befall nicht selbst begünstigt haben. Eine Ausnahme gilt bei der Schädlingsvorbeugung: Hier können die Kosten für bestimmte Maßnahmen laut § 27 der II. Berechnungsverordnung vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Ob eine selbst durchgeführte Schädlingsbekämpfung hilfreich und effizient ist, ist fraglich. Wir empfehlen Ihnen, einen professionellen Kammerjäger zu beauftragen. Oftmals sind Hausmittel nicht ausreichend, um den Schädlingsbefall gänzlich zu entfernen. Das hat zur Folge, dass sich das Ungeziefer weiter ausbreitet und eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen kann. Andere Schädlinge fallen unter das Artenschutzgesetz und dürfen daher nicht bekämpft werden. Andernfalls ist mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € zu rechnen. Da es also einige Faktoren gibt, die beachtet werden müssen, empfehlen wir immer, einen ausgebildeten Kammerjäger zu beauftragen, der sich mit der Sachlage auskennt und diese besser einschätzen kann.
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