Zur Bekämpfung eines Rattenbefalls werden spezielle Rattenköder ausgelegt, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig.
War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Rattenbefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.
Schlagfallen werden in der Regel wenn nur bei Einzeltieren eingesetzt. Da Ratten sehr schlaue Lebewesen sind, meiden sie die Fallen nach dem ersten Opfer, wodurch sie anschließend wirkungslos sind.
Die Kosten für eine Rattenbekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).
Die Kosten für eine Schädlingsbekämpfung durch einen Kammerjäger in Kiel hängt wie überall von mehreren Faktoren ab: vor allem von der Schädlingsart, das Ausmaß des Befalls und die Behandlungsmethode. Die Kosten für eine „einfache“ Schädlingsbekämpfung, wie die Entfernung eines leicht zugänglichen Wespennests liegen beispielsweise bei etwa 150 € bis 200 €. Bei anderen Schädlingen kommt es häufig stark auf das Ausmaß des Befalls an, weshalb wir zunächst einige Informationen von Ihnen benötigen.
Ja! Wir von Schädlingsbekämpfung24 haben ein bundesweites Netzwerk von Kammerjägern aufgebaut. Damit ist unser nächster Schädlingsbekämpfer auch in Kiel nicht weit von Ihnen entfernt. Wir vermitteln Aufträge an unsere professionellen Kammerjäger in allen Stadtteilen von Kiel und auch im Umland,
Meistens erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden einen Anruf von einem unserer Kammerjäger zur Terminvereinbarung. Wann genau der Termin dann stattfindet, hängt von der Verfügbarkeit, Auslastung und Schädlingsart ab. In jedem Fall wird der Kammerjäger versuchen, die Schädlingsbekämpfung so zeitnah wie möglich durchzuführen.
Sind Sie Mieter, muss in der Regel muss der Vermieter die Kosten des Kammerjägers übernehmen – vorausgesetzt, Sie haben den Schädlingsbefall nicht selbst begünstigt und Ihrem Vermieter unverzüglich gemeldet. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Bei der Schädlingsvorbeugung können die Kosten für bestimmte Maßnahmen laut § 27 der II. Berechnungsverordnung vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Ob Sie Schädlinge auch selbst bekämpfen können – bzw. sollten oder dürfen, hängt vor allem von der Schädlingsart, aber auch vom Ausmaß des Befalls ab. Bei Ameisen oder Motten können Sie durchaus ohne Gefahr einen Selbstversuch unternehmen. Auch bei einer einzelnen Maus stehen Ihre Chancen gut. Handelt es sich jedoch um eine ausgewachsene Mäusekolonie, benötigen Sie höchstwahrscheinlich die Hilfe eines professionellen Kammerjägers. Auch bei anderen Schädlingsarten ist Vorsicht geboten: Einige Arten, wie Wespen, stehen unter Naturschutz und die eigenhändige Bekämpfung wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet.
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