Zur Bekämpfung eines Rattenbefalls werden spezielle Rattenköder ausgelegt, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig.
War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Rattenbefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.
Schlagfallen werden in der Regel wenn nur bei Einzeltieren eingesetzt. Da Ratten sehr schlaue Lebewesen sind, meiden sie die Fallen nach dem ersten Opfer, wodurch sie anschließend wirkungslos sind.
Die Kosten für eine Rattenbekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).
Bei den Preisen für einen Kammerjäger in Münster kommt es neben anderen Faktoren vor allem auf die Art und das Ausmaß des Schädlingsbefalls an. Ein pauschaler Preis für eine Schädlingsbekämpfung kann daher leider nicht genannt werden. Benötigen Sie zum Beispiel einen Kammerjäger zur Entfernung eines leicht zugänglichen Wespennestes, so liegen die Kosten bei etwa 150 bis 200 €. Handelt es sich um Kakerlaken, Ratten oder andere Schädlinge, benötigen wir weitere Informationen, um Ihnen genauere Kosten nennen zu können. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen ein unverbindliches Angebot machen können!
Ja, wir sind in Münster in allen Stadtteilen mit unseren Kammerjägern zur Schädlingsbekämpfung im Einsatz und daher bei einem Problem in kürzester Zeit bei Ihnen vor Ort.
In der Regel meldet sich einer unserer ausgebildeten Kammerjäger aus Münster noch am gleichen Tag bei Ihnen, um einen Termin für die Schädlingsbekämpfung zu vereinbaren.
Melden Sie als Mieter das erste Mal einen akuten Schädlingsbefall, muss in der Regel der Vermieter die Kosten für einen Kammerjäger tragen. Sie sollten das Problem allerdings zeitnah gemeldet und nicht selbst begünstigt haben. Anders ist es bei vorbeugenden Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen. Diese können über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Bei einem Schädlingsbefall versuchen Privatpersonen häufig, das Problem erstmal selbst in den Griff zu bekommen und greifen zu diversen Hausmitteln. Unsere Partner, die langjährige Erfahrungen als Kammerjäger haben, raten davon allerdings ab. Da viele Hausmittel nicht richtig wirksam sind und die Schädlinge sich rasant vermehren, kann eine Gefahr für Mensch und Tier entstehen. Manche Schädlinge stehen sogar unter Artenschutz und dürfen nicht selbst bekämpft werden. Daher empfehlen wir schnelles Handeln und einen ausgebildeten Kammerjäger für die Schädlingsbekämpfung zu beauftragen, damit Sie kein Risiko eingehen!
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