Zur Bekämpfung eines Rattenbefalls werden spezielle Rattenköder ausgelegt, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig.
War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Rattenbefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.
Schlagfallen werden in der Regel wenn nur bei Einzeltieren eingesetzt. Da Ratten sehr schlaue Lebewesen sind, meiden sie die Fallen nach dem ersten Opfer, wodurch sie anschließend wirkungslos sind.
Die Kosten für eine Rattenbekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).
Der genaue Preis für eine Schädlingsbekämpfung in Nürnberg ist von der Art und dem Ausmaß Ihres Schädlingsbefalls abhängig. Die Kosten für einen Kammerjäger einer Wespenbekämpfung liegt in der Regel bei 150 € - 200 €. Handelt es sich hingegen um eine Bettwanzen- oder Rattenbekämpfung, benötigen wir mehr Informationen, um ein Angebot erstellen zu können. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit und schildern Sie uns genau die Situation, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Ja, unsere Kammerjäger sind in Nürnberg und weiteren Stadtteilen für Sie im Einsatz. Unser bundesweites Netzwerk für Schädlingsbekämpfung ermöglicht es, dass unsere Kammerjäger nicht weit von Ihnen entfernt sind und so schnell wie möglich bei Ihnen vor Ort sein können.
Nachdem Sie Kontakt mit uns aufgenommen haben, werden sich unsere Nürnberger Kammerjäger meistens noch am selben Tag bei Ihnen melden. Ihr Anliegen kann je nach Auslastung auch noch am selben Tag erledigt werden.
Ja, bei einer einmaligen und akuten Schädlingsbekämpfung ist in den meisten Fällen der Vermieter zur Kostenübernahme verpflichtet. Dafür muss allerdings vorausgesetzt sein, dass Sie als Mieter den Schädlingsbefall nicht begünstigt und zeitnah gemeldet haben. Handelt es sich um Kosten für Maßnahmen zur Schädlingsvorbeugung, so können diese allerdings über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Kurz gesagt: Für eine Schädlingsbekämpfung sollte ein professioneller Kammerjäger beauftragt werden. Dieser kann mit seiner Ausstattung das Ungeziefer gänzlich und langfristig beseitigen. Zwar können Hausmittel bei manchen Schädlingen wirken, dies ist jedoch allgemein selten der Fall. Manche Schädlinge können zudem Krankheiten oder Allergien übertragen und stellen dadurch ein gesundheitliches Risiko beider Beseitigung dar. Andere Tiere stehen unter Artenschutz, weshalb eine selbstständige Schädlingsbekämpfung mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Aufgrund dieser Aspekte ist es ratsam, Schädlinge nicht selbst zu beseitigen, sondern stattdessen einen ausgebildeten Kammerjäger zurate zu ziehen.
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