Bei der Entfernung von Wespennestern gibt es zwei Möglichkeiten: bekämpfen oder umsiedeln. Beides darf nur von einem Profi vorgenommen werden, da Wespen unter Naturschutz stehen. Eigenhändiges Vorgehen wird mit einem Bußgeld von bis zu 50.000€ geahndet.
Die Kosten für die Entfernung eines Wespennests liegen in der Regel bei etwa 150 bis 200 € (inklusive Anfahrt), solange das Nest leicht zugänglich ist. Hängt das Nest besonders hoch oder ist durch andere Umstände nur schwer zugänglich, ist der Preis ggf. höher.
Der genaue Preis für eine Schädlingsbekämpfung in Nürnberg ist von der Art und dem Ausmaß Ihres Schädlingsbefalls abhängig. Die Kosten für einen Kammerjäger einer Wespenbekämpfung liegt in der Regel bei 150 € - 200 €. Handelt es sich hingegen um eine Bettwanzen- oder Rattenbekämpfung, benötigen wir mehr Informationen, um ein Angebot erstellen zu können. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit und schildern Sie uns genau die Situation, damit wir Ihnen weiterhelfen können.
Ja, unsere Kammerjäger sind in Nürnberg und weiteren Stadtteilen für Sie im Einsatz. Unser bundesweites Netzwerk für Schädlingsbekämpfung ermöglicht es, dass unsere Kammerjäger nicht weit von Ihnen entfernt sind und so schnell wie möglich bei Ihnen vor Ort sein können.
Nachdem Sie Kontakt mit uns aufgenommen haben, werden sich unsere Nürnberger Kammerjäger meistens noch am selben Tag bei Ihnen melden. Ihr Anliegen kann je nach Auslastung auch noch am selben Tag erledigt werden.
Ja, bei einer einmaligen und akuten Schädlingsbekämpfung ist in den meisten Fällen der Vermieter zur Kostenübernahme verpflichtet. Dafür muss allerdings vorausgesetzt sein, dass Sie als Mieter den Schädlingsbefall nicht begünstigt und zeitnah gemeldet haben. Handelt es sich um Kosten für Maßnahmen zur Schädlingsvorbeugung, so können diese allerdings über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Kurz gesagt: Für eine Schädlingsbekämpfung sollte ein professioneller Kammerjäger beauftragt werden. Dieser kann mit seiner Ausstattung das Ungeziefer gänzlich und langfristig beseitigen. Zwar können Hausmittel bei manchen Schädlingen wirken, dies ist jedoch allgemein selten der Fall. Manche Schädlinge können zudem Krankheiten oder Allergien übertragen und stellen dadurch ein gesundheitliches Risiko beider Beseitigung dar. Andere Tiere stehen unter Artenschutz, weshalb eine selbstständige Schädlingsbekämpfung mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Aufgrund dieser Aspekte ist es ratsam, Schädlinge nicht selbst zu beseitigen, sondern stattdessen einen ausgebildeten Kammerjäger zurate zu ziehen.
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