Zur Bekämpfung eines Rattenbefalls werden spezielle Rattenköder ausgelegt, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig.
War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Rattenbefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.
Schlagfallen werden in der Regel wenn nur bei Einzeltieren eingesetzt. Da Ratten sehr schlaue Lebewesen sind, meiden sie die Fallen nach dem ersten Opfer, wodurch sie anschließend wirkungslos sind.
Die Kosten für eine Rattenbekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).
Die Kosten einer Schädlingsbekämpfung in Stuttgart hängen von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel liegen die Kosten bei 150 € bis 200 €, wenn es sich um eine „einfache“ Schädlingsbekämpfung, wie beispielsweise die Entfernung eines leicht zugänglichen Wespennestes, handelt. Um allerdings konkrete Kosten für einen Kammerjäger zu definieren, müssen Schädlingsart und das Ausmaß des Befalls vorerst bestimmt werden. Anschließend können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen.
Ja, durch unser bundesweites Netzwerk ist unser nächster Kammerjäger nicht weit von Ihnen entfernt. Unsere staatlich geprüften Schädlingsbekämpfer sind sowohl in Stuttgart als auch im Umland tätig – wir vermitteln Aufträge in Vaihingen, Weilimdorf und allen weiteren Stadtteilen.
In der Regel melden sich unsere professionellen Schädlingsbekämpfer noch am gleichen Tag bei Ihnen, um gemeinsam einen Termin zu vereinbaren. Dies kann je nach Verfügbarkeit, Auslastung und Schädlingsart manchmal sogar am selben Tag passieren – in der Regel aber immer zeitnah.
Die Kosten einer Schädlingsbekämpfung muss grundsätzlich der Vermieter übernehmen, wenn es sich um eine einmalige und akute Schädlingsbekämpfung handelt, wenn der betroffene Mieter den Schädlingsbefall nicht selbst begünstigt und unverzüglich gemeldet hat. Eine Ausnahme gilt bei der Schädlingsvorbeugung: Hier können die Kosten für bestimmte Maßnahmen laut § 27 der II. Berechnungsverordnung vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Grundsätzlich bleibt eine selbstständige Bekämpfung ohne Kammerjäger bei den meisten Schädlingen oft erfolglos. Es kommt allerdings immer auf die Schädlingsart und das Ausmaß des Befalls an. Bei Ungeziefer, wie Ameisen oder Motten können Sie zunächst ohne große Risiken einen Selbstversuch starten. Andere Schädlinge, wie Wespen, stehen jedoch unter Artenschutz und dürfen daher nicht selbst bekämpft werden. Versuchen Sie dennoch diese Schädlinge selbst zu bekämpfen, kann Ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 € drohen. Zusätzlich geht von manchem Ungeziefer eine gesundheitliche Gefahr für Mensch und Tier aus. Sollten Sie daher einen Schädlingsbefall bei sich bemerken, helfen Ihnen unsere professionellen Schädlingsbekämpfer gerne.
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