Zur Bekämpfung eines Rattenbefalls werden spezielle Rattenköder ausgelegt, die in dieser Dosierung nicht frei verkäuflich zu erhalten, sondern nur für ausgebildete Kammerjäger zugänglich sind. Für die Kontrolle gibt es gesetzliche Vorgaben. In der Regel müssen die Köderstationen im Abstand von fünf bis sieben Tagen drei bis vier mal kontrolliert und erneuert werden. Je größer der Befall ist, desto mehr Köderstationen und ggf. auch Besuche des Schädlingsbekämpfers sind notwendig.
War die Bekämpfung erfolgreich und es ist kein Rattenbefall mehr ersichtlich, erfolgt die Neutralisation. Dabei bauen die Kammerjäger die Köderstationen ab und sammeln sowohl die Köder ein, als auch auffindbare Kadaver.
Schlagfallen werden in der Regel wenn nur bei Einzeltieren eingesetzt. Da Ratten sehr schlaue Lebewesen sind, meiden sie die Fallen nach dem ersten Opfer, wodurch sie anschließend wirkungslos sind.
Die Kosten für eine Rattenbekämpfung liegen in der Regel bei etwa 109 bis 189 € pro Besuch (inklusive Anfahrt und Köderfallen).
Die Kosten einer Schädlingsbekämpfung in Hamburg hängen von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel liegen die Kosten für einen Kammerjäger bei 150 € - 200 €, wenn es sich um eine einfache, klar definierte Schädlingsbekämpfung, wie beispielsweise die Entfernung eines zugänglichen Wespennestes, handelt. Um allerdings konkrete Kosten zu definieren, müssen Schädlingsart, das Ausmaß des Befalls und die Behandlungsmethode vorerst bestimmt werden. Erst dann können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot erstellen.
Ja, durch unser bundesweites Netzwerk ist unser nächster Kammerjäger nicht weit von Ihnen entfernt. Unsere staatlich geprüften Schädlingsbekämpfer sind in allen Stadtteilen Hamburgs, wie beispielsweise Niendorf, Harburg, Wandsbek, Bergedorf oder Altona, tätig und können das Ungeziefer schnell entfernen.
In der Regel melden sich unsere professionellen Schädlingsbekämpfer noch am gleichen Tag bei Ihnen, um gemeinsam einen Termin zur Schädlingsbekämpfung zu vereinbaren. Dies kann je nach Verfügbarkeit, Auslastung und Schädlingsart noch am selben Tag passieren.
Die Kosten für einen Kammerjäger muss grundsätzlich der Vermieter übernehmen, wenn es sich um eine einmalige und akute Schädlingsbekämpfung handelt, wenn der betroffene Mieter den Schädlingsbefall nicht selbst begünstigt und unverzüglich gemeldet hat. Eine Ausnahme gilt bei der Schädlingsvorbeugung: Hier können die Kosten für bestimmte Maßnahmen laut § 27 der II. Berechnungsverordnung vom Vermieter über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.
Grundsätzlich sollte man Schädlinge nicht selbst, ohne die Beauftragung eines Kammerjägers, bekämpfen. Es gibt allerdings auch einige wenige Ausnahmen und es kommt immer auf die Schädlingsart und das Ausmaß des Befalls darauf an. Beispielsweise stehen einige Schädlinge unter Artenschutz und dürfen daher nur von einem ausgebildeten Kammerjäger bekämpft werden. Versuchen Sie dennoch, diese Schädlinge selbst zu bekämpfen, kann Ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 € drohen. Zusätzlich geht von manchem Ungeziefer eine gesundheitliche Gefahr für Mensch und Tier aus. Sollten Sie daher einen Schädlingsbefall bei sich bemerken, helfen Ihnen unsere professionellen Schädlingsbekämpfer gerne bei der Schädlingsbekämpfung.
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